1. Vertragsgegenstand
1.1 Die Pflegecampus21 GmbH („Pflegecampus“) bietet den Pflegeeinrichtungen, die ihre Plattform pflegecampus.de nutzen („Kunden“) unter der Bezeichnung „Bonusprogramm“ ein webbasiertes Portal (Portal) zur Belohnung von deren Mitarbeitern an. Pflegecampus fungiert dabei als technischer Dienstleister, der das Portal „Bonusprogramm“ zu diesem Zweck bereitstellt. Bei der Bereitstellung des Portals handelt es sich um eine zusätzliche Leistung (Add-On-Service) von Pflegecampus im Rahmen der jeweils bereits bestehenden Kundenbeziehungen. Die nachstehenden Bestimmungen regeln die Teilnahme am Bonusprogramm zwischen Pflegecampus und seinen Kunden.
1.2 Gegenstand der vorliegenden Vertragsbedingungen ist die Berechtigung des Kunden, über das Portal Bonuspunkte an seine Mitarbeiter zu vergeben. Die Parteien stimmen darin überein, dass mit jedem einzelnen Auslobungsvorgang ein aufschiebend bedingter Vertrag zu Gunsten Dritter i.S.v. § 328 Abs.1 BGB zustande kommt. Die aufschiebende Bedingung liegt in der Freigabe der Bonuspunkte durch den Kunden. Durch die Freigabe erhält der Mitarbeiter das Recht, eine Prämie mit einem in der Auslobung bestimmten Gegenwert von Pflegecampus oder – nach der Wahl von Pflegecampus – dessen Lieferanten zu fordern.
1.3 Der Kunde weist seinen Mitarbeitern bestimmte Belohnungen in Form von Bonuspunkten zu. Ein Bonuspunkt entspricht einem Euro. Die Zuweisung steht dabei im freien Ermessen des Kunden, Anlässe zur Belohnung können etwa besondere Leistungen, Jubiläen, Geburtstage o.ä. sein. Die Zuweisung der Bonuspunkte teilt der Kunde Pflegecampus mit und gibt zugleich die Bonuspunkte frei. Pflegecampus schreibt daraufhin die zugewiesenen Bonuspunkte dem Mitarbeiterkonto gut, so dass der Mitarbeiter über diese in Form der Einlösung verfügen kann. Die Zuweisung von Bonuspunkten ist auf einen Wert von 50,00 € pro Mitarbeiter und Monat begrenzt. Auf Wunsch des Kunden kann die monatliche Zuweisung einmal jährlich mit einer Zuweisung im Wert von 60,00 € für einen persönlichen Anlass kombiniert werden.
2. Funktionsweise des Portals
2.1 Der Kunde kann in dem Portal Bonuspunkte für alle Mitarbeiter oder ausgewählte Benutzergruppen vergeben. Der Wert der vergebenen Bonuspunkte wird dem Kunden von Pflegecampus innerhalb des monatlichen Abrechnungszeitraums in Rechnung gestellt. Die Bonuspunkte werden für die Mitarbeiter zur Einlösung freigeschaltet, sobald der Kunde die entsprechende Rechnung ausgeglichen hat.
2.2 Die Mitarbeiter erhalten Zugang zum Portal über die Plattform von Pflegecampus. Sie melden sich dort mit ihrem jeweiligen Log-In zum Account des Kunden („User-Account“) an. Die Mitarbeiter können dort die angesammelten Bonuspunkte in Prämiengutscheine einlösen, die unmittelbar auf der Plattform hinterlegt sind. Näheres ist in den Allgemeinen Einlösebedingungen geregelt.
2.3 Der Kunde wird seine Mitarbeiter umfassend über die Funktionsweise des Portals aufklären und zur Teilnahme ausschließlich auf freiwilliger Basis einladen. Dabei ist stets klarzustellen, dass die Einlösung von Bonuspunkten in Prämiengutscheine auf dem Portal „Bonusprogramm“ von der Akzeptanz der „Allgemeinen Einlösebedingungen“ abhängig ist, welche unter www.pflegeampus.de/agb abrufbar sind und durch Pflegecampus von Zeit zu Zeit angepasst werden können.
3. Leistungen von Pflegecampus
3.1 Pflegecampus verpflichtet sich zum Betrieb und zur Betreuung des Portals im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen unter der Domain (einschließlich aller Subdomains) www.pflegecampus.de. Pflegecampus darf die Domain ändern, wenn dies dem Kunden und den auf dem Portal registrierten Mitarbeitern des Kunden mit einer Frist von einem Monat zuvor in Textform angekündigt wird.
3.2 Pflegecampus ist berechtigt, jederzeit Wartungen oder Datensicherungen vorzunehmen sowie Aktualisierungen des Portals in Form von Bugfixes, neuen Versionen mit ggf. erweiterter oder geänderter Funktionalität oder Oberflächengestaltung der Plattform einzuspielen. Anzahl und Häufigkeit liegen dabei im freien Ermessen von Pflegecampus. Pflegecampus berücksichtigt hierbei jedoch die berechtigten Interessen des Kunden und die Durchführbarkeit des Vertragsgegenstandes im Rahmen dieser Vereinbarung.
3.3 Pflegecampus wird eine angemessene Vielfalt und Anzahl an Prämien in das Portal einstellen, wobei er sich bei der Bereitstellung von Prämien auch Dritter („Lieferanten“) bedienen kann. Pflegecampus ist nicht verpflichtet, bestimmte Prämien auf dem Portal einzustellen. Pflegecampus ist nicht verpflichtet, die Verfügbarkeit der auf dem Portal eingestellten Prämien zu garantieren. Insbesondere übernimmt Pflegecampus keine Garantie für die Verfügbarkeit der durch Lieferanten eingestellten Prämien auf dem Portal. Pflegecampus ist jederzeit berechtigt, auf dem Portal verfügbare Prämien zu ändern, neue Prämien verfügbar zu machen und die Bereitstellung von Prämien einzustellen.
4. Vergütung, Abrechnung der Bonuspunkte
4.1 Der Kunde zahlt für die Teilnahme am Bonusprogramm einen monatlichen Pauschalbetrag von 1,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer pro Mitarbeiter als Zuschlag zu dem von ihm bereits gebuchten Pflegecampus-Paket (derzeit „Basis“, „Life+“ oder „Professionell“). Maßgeblich ist dabei die von dem gebuchten Paket umfasste Mitarbeiterzahl.
4.2 Die vom Kunden vergebenen Bonuspunkte werden diesem von Pflegecampus monatlich zur Zahlung im Voraus in Rechnung gestellt. Ein Bonuspunkt ist dabei mit 1,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer zu vergüten. Eine Freischaltung der Bonuspunkte erfolgt erst nach vollständigem Ausgleich der jeweiligen Rechnung.
5. Laufzeit und Kündigung
5.1 Die Berechtigung des Kunden zur Nutzung des Bonusprogramms endet automatisch mit dem Ende des zwischen Pflegecampus und dem Kunden bestehenden Hauptvertrages über die Nutzung der Plattform „pflegecampus.de“.
5.2 Der Kunde kann die Nutzung des Bonusprogramms während der Laufzeit des Hauptvertrages jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden monatlichen Abrechnungszeitraums durch einfache Erklärung gegenüber Pflegecampus beenden. Die Erklärung bedarf der Textform.
5.3 Nach Beendigung der Nutzung des Bonusprogramms wird der Zugang des Kunden und seiner Mitarbeiter durch Pflegecampus gesperrt.
5.4 Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen des Kunden, insbesondere durch Kündigung des Arbeitsverhältnisses, verliert er mit Ablauf des Tages des Ausscheidens die Berechtigung zur Nutzung des Bonusprogramms. Der Kunde verpflichtet sich, ausscheidende Mitarbeiter rechtzeitig über seine eigene Datenadministrations für die Nutzung des Bonusprogramms zu sperren. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung übernimmt Pflegecampus keinerlei Haftung für etwaige finanzielle Nachteile des Kunden.
5.5 Bonuspunkte, die mit dem Ende der Teilnahme am Bonusprogramm noch nicht eingelöst sind, verfallen. Sie sind bis zum Ende der Nutzungsberechtigung einzulösen. Der Kunde hat seine Mitarbeiter hierüber rechtzeitig zu informieren. Eine Rückerstattung findet nicht statt.
5.6 An Mitarbeiter vergebene Bonuspunkte sind diesen persönlich zugeordnet. Nicht eingelöste Bonuspunkte können nicht auf andere Mitarbeiter übertragen werden.
6. Haftung
6.1 Gegenüber dem Kunden haftet Pflegecampus uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Darüber hinaus haftet Pflegecampus uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden, wie dem Produkthaftungsgesetz, sowie im Fall der Übernahme von Garantien.
6.2 Für Schäden, die nicht von obiger Ziff. 6.1 erfasst werden und die schuldhaft durch das Verhalten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Pflegecampus verursacht wurden, haftet Pflegecampus nur, soweit hierdurch eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrages bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrages waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf den Ersatz der vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertrages typischerweise gerechnet werden muss. Die verschuldensunabhängige Haftung von Pflegecampus auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Ziff. 6.1 dieser AGB bleibt hiervon unberührt.
6.3 Vermittelt Pflegecampus gegenüber dem Kunden lediglich eine Bezugsberechtigung (z.B. in Form von Gutscheincodes o.ä.), übernimmt Pflegecampus keinerlei Gewährleistung für Produkte oder Dienstleistungen der Lieferanten.
6.4 Hinsichtlich der Verfügbarkeit des Portals und der Reaktionszeit bei Störungen gelten die Bestimmungen gemäß Ziff. 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Pflegecampus entsprechend.
6.5 Sachbezüge sind nach Maßgabe der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der von Ziff. 1.3 bestimmten Höchstbeträge steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Beschränkung der Zuweisungsbeträge gemäß Ziff. 1.3 erfolgt im Hinblick hierauf nach bestem Wissen und Gewissen von Pflegecampus. Pflegecampus übernimmt jedoch keinerlei Haftung für die rechtlichen Rahmenbedingungen oder für etwaige steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Nachteile des Kunden oder seiner Mitarbeiter durch die Gewährung von Sachbezügen über das Portal. Über die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen hat sich der Kunde eigenverantwortlich zu informieren.
7. Änderungsvorbehalt
Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen („Änderungen“) teilt Pflegecampus dem Kunden in Textform (z.B. per Brief, Telefax oder E-Mail) mit. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als durch den Kunden anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird Pflegecampus den Kunden im Rahmen der Änderungsankündigung gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde den Änderungen form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Pflegecampus behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Textform selbst.
8.2 Sind einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.3 Das zwischen den Parteien bestehende Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus und/oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zwischen Pflegecampus und dem Kunden erwachsenden Streitigkeiten ist Berlin.
8.4 Die für den Vertragsschluss dem Kunden zur Verfügung gestellte Sprache ist ausschließlich deutsch.