1. Vertragsgegenstand
1.1 Die Pflegecampus21 GmbH („Pflegecampus“) bietet den Pflegeeinrichtungen, die ihre Plattform pflegecampus.de nutzen („Kunden“) unter der Bezeichnung „Bonusprogramm“ ein webbasiertes Portal (Portal) zur Belohnung von deren Mitarbeitern an. Pflegecampus fungiert dabei als technischer Dienstleister, der das Portal „Bonusprogramm“ zu diesem Zweck bereitstellt. Bei der Bereitstellung des Portals handelt es sich um eine zusätzliche Leistung (Add-On-Service) von Pflegecampus im Rahmen der jeweils bereits bestehenden Kundenbeziehungen. Die nachstehenden Bestimmungen regeln die Teilnahme am Bonusprogramm zwischen Pflegecampus und den Mitarbeitern ihrer Kunden („Mitarbeiter).
1.2 Die Akzeptanz der nachfolgenden Bestimmungen ist Voraussetzung der Teilnahme des Mitarbeiters am Bonusprogramm und der Nutzung des Portals im Verhältnis zu Pflegecampus. Sie besteht unabhängig von Vereinbarungen des Mitarbeiters mit dem Kunden.
1.3 Der Kunde weist seinen Mitarbeitern bestimmte Belohnungen in Form von Bonuspunkten zu. Ein Bonuspunkt entspricht einem Euro. Die Zuweisung steht dabei im freien Ermessen des Kunden, Anlässe zur Belohnung können etwa besondere Leistungen, Jubiläen, Geburtstage o.ä. sein. Die Zuweisung der Bonuspunkte teilt der Kunde Pflegecampus mit und gibt zugleich die Bonuspunkte frei. Pflegecampus schreibt daraufhin die zugewiesenen Bonuspunkte dem Mitarbeiterkonto gut, so dass der Mitarbeiter über diese in Form der Einlösung verfügen kann. Die Zuweisung von Bonuspunkten ist auf einen Wert von 50,00 € pro Mitarbeiter und Monat begrenzt. Nach eigenem Ermessen kann der Kunde die monatliche Zuweisung einmal jährlich mit einer Zuweisung im Wert von 60,00 € für einen persönlichen Anlass kombiniert werden.
1.4 Die Parteien stimmen darin überein, dass mit jedem einzelnen Auslobungsvorgang ein aufschiebend bedingter Vertrag zu Gunsten Dritter i.S.d. § 328 Abs.1 BGB zwischen dem Kunden und Pflegecampus zustande kommt. Die aufschiebende Bedingung liegt in der Bonuspunktefreigabe durch den Kunden. Durch die Freigabe erhält der Mitarbeiter das Recht, eine unbestimmte Leistung mit einem in der Auslobung bestimmten Gegenwert von Pflegecampus oder – nach der Wahl von Pflegecampus – von dessen Lieferanten zu fordern.
1.5 Pflegecampus handelt hinsichtlich des verfügbaren Punkteguthabens ausschließlich auf Weisung des Kunden. Wegen Ansprüchen gegen den Kunden ist dieser der alleinige Ansprechpartner des Mitarbeiters. Dies gilt insbesondere für die Entscheidung darüber, ob der Mitarbeiter die Voraussetzungen einer Belohnung im Einzelfall erfüllt und damit einen Anspruch auf die ausgelobten Bonuspunkte erworben hat.
2. Funktionsweise des Portals
2.1 Der Mitarbeiter erhält Zugang zum Portal über die Plattform von Pflegecampus. Er meldet sich dort mit seinem jeweiligen Log-In zum Account des Kunden („User-Account“) an. Der Mitarbeiter kann dort die angesammelten Bonuspunkte in Prämiengutscheine einlösen, die unmittelbar auf der Plattform hinterlegt sind.
2.2 Soweit der Mitarbeiter Bonuspunkte einlöst, wird Pflegecampus dafür Sorge tragen, dass dem Mitarbeiter die Prämie in Höhe des jeweils eingelösten Gegenwertes zuteilwird. Hierzu darf sich Pflegecampus Dritter bedienen, die ihrerseits unabhängige Leistungen gegenüber dem Mitarbeiter erbringen („Lieferanten“). Pflegecampus vermittelt insoweit ein Bezugsrecht in Form von Prämiengutscheinen, welches nach Maßgabe der Angaben auf der jeweiligen Prämienseite zur Inanspruchnahme der versprochenen Leistung beim Lieferanten berechtigt. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben ist hinsichtlich der vom Lieferanten versprochenen Leistung dieser wegen Ansprüchen des Mitarbeiters alleiniger Ansprechpartner des Mitarbeiters.
3. Bonuspunkte, Einlösung von Bonuspunkten und Abwicklung der Bestellung
3.1 Eine Rückübertragung der Bonuspunkte auf den Kunden oder eine Barauszahlung der Bonuspunkte sind ausgeschlossen.
3.2 Bereits freigegebene und auf dem Punktekonto des Mitarbeiters gutgeschriebene Bonuspunkte können storniert werden, wenn eine Fehlbuchung, oder ein Missbrauch des Mitarbeiters stattgefunden hat.
3.3 Einwendungen über die freigegebene Höhe der Bonuspunkte aufgrund des Programms können ausschließlich gegenüber dem Arbeitgeber des Mitarbeiters (Kunden) geltend gemacht werden.
3.4 Der Mitarbeiter kann mit den im Mitarbeiterkonto verfügbaren Bonuspunkten auf dem Portal Prämien erwerben, soweit das Mitarbeiterkonto die für die jeweilige Prämie erforderliche Anzahl von Bonuspunkten aufweist.
3.5 Die Bonuspunkte können ausschließlich zum Bezug von Prämien verwendet werden. Als Prämien werden ausschließlich Sachbezüge zur Verfügung gestellt.
3.6 Im Falle einer technisch bedingten Nichtverfügbarkeit einer ausgewählten und durch den Mitarbeiter bestellten Prämie wird das Mitarbeiterkonto des Mitarbeiters nicht mit den eingelösten Bonuspunkten belastet.
3.7 Bereits eingelöste Bonuspunkte können nicht rückerstattet oder umgewandelt werden.
4. Sachmängelgewährleistung, Garantie
4.1 Für Sachmängel haftet der jeweilige Prämienanbieter nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB.
4.2 Eine etwaige darüberhinausgehende Garantie besteht bei den vom Prämienanbieter gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
5. Dauer der Nutzungsberechtigung
5.1 Die Berechtigung des Mitarbeiters zur Nutzung des Bonusprogramms endet automatisch mit dem Ende des zwischen Pflegecampus und dem Kunden bestehenden Hauptvertrages über die Nutzung der Plattform „pflegecampus.de“.
5.2 Nach Beendigung der Nutzung des Bonusprogramms wird der Zugang des Mitarbeiters durch Pflegecampus gesperrt.
5.4 Verlässt der Mitarbeiter das Unternehmen des Kunden, verliert er mit dem Tag des Ausscheidens die Berechtigung zur Nutzung des Bonusprogramms.
5.5 Bonuspunkte, die mit dem Ende der Teilnahme am Bonusprogramm noch nicht eingelöst sind, verfallen. Sie sind bis zum Ende der Nutzungsberechtigung einzulösen. Eine Rückerstattung findet nicht statt.
5.6 An den Mitarbeiter vergebene Bonuspunkte sind diesem persönlich zugeordnet. Nicht eingelöste Bonuspunkte können nicht auf andere Mitarbeiter übertragen werden.
6. Haftung
6.1 Gegenüber dem Mitarbeiter haftet Pflegecampus uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Darüber hinaus haftet Pflegecampus uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden, wie dem Produkthaftungsgesetz, sowie im Fall der Übernahme von Garantien.
6.2 Für solche Schäden, die nicht von obiger Ziff. 6.1 erfasst werden und die schuldhaft durch das Verhalten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Pflegecampus verursacht wurden, haftet Pflegecampus nur, soweit hierdurch eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrages bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrages waren und auf deren Erfüllung der Mitarbeiter vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf den Ersatz der vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertrages typischerweise gerechnet werden muss. Die verschuldensunabhängige Haftung von Pflegecampus auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Ziff. 6.1 dieser AGB bleibt hiervon unberührt.
6.3 Vermittelt Pflegecampus gegenüber dem Mitarbeiter lediglich eine Bezugsberechtigung (insbesondere in Form von Prämiengutscheinen), übernimmt Pflegecampus keinerlei Gewährleistung für Produkte oder Dienstleistungen der Lieferanten.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Textform selbst.
7.2 Sind einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.3 Das zwischen den Parteien bestehende Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus und/ oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zwischen Pflegecampus und dem Kunden erwachsenden Streitigkeiten ist Berlin.
7.4 Die für den Vertragsschluss dem Mitarbeiter zur Verfügung gestellte Sprache ist ausschließlich deutsch.