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Kategorien | Empfehlungen 2025, Hygiene, Hygiene und Reinigung, Pflichtunterweisungen, Pflichtunterweisungen, Kindertagesstätte (Kita) |
Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten: Fachlich fundiert und garantiert unterhaltsam führt Sie Dr. Markus Schimmelpfennig durch diese Pflichtunterweisung,
Der Gesetzgeber hat in §§ 33-34 IfSG genaue Vorschriften erlassen, die bestimmen, unter welchen gesundheitlichen Voraussetzungen sich Kinder und ihre Betreuer in Kindergärten und –krippen, Kinderhorten und -tagespflege sowie Schulen, Kinderheimen und Ferienlagern aufhalten bzw. betreut werden dürfen.
Unser Hygieneexperte informiert Sie über Krankheiten, die zu einem vorübergehenden Ausschluss der Kinder und Betreuer führen sowie Meldepflichten auf Seiten der Einrichtung, aber auch der Sorgeberechtigten. Erfahren Sie auch, welche Informationspflicht Einrichtungen über impfpräventable Erkrankungen einhalten müssen, wer ein Betretungsverbot wieder aufheben darf und welche besonderen Bestimmungen bei der Ersteinschulung gelten.
Mit Ausnahme der Masernschutzimpfung besteht in Deutschland keine Impfpflicht. Doch liegt es in der Verantwortung eines jeden Mitarbeiters in Gemeinschaftseinrichtungen, zum Wohle aller Verantwortung hinsichtlich Infektionsschutzmaßnahmen zu übernehmen und das Wissen in 2-jährigem Abstand als Pflichtunterweisung aufzufrischen.
Lerninhalte:
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