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Kategorien | Qualifizierung zur Betreuungskraft nach § 53b SGB XI, Recht & Gesetze, Eingliederungshilfe |
»Mein Kind mit Behinderung soll genauso erben, wie mein Kind ohne Behinderung, aber dann beerbe ich ja das Sozialamt.« Aussagen wie diese hat der Experte Axel Foerster in seiner Praxis als Rechtsanwalt schon oft gehört. Und tatsächlich denken viele Eltern so und schließen ihre Kinder mit Behinderung von der Erbfolge aus.
Dabei hat die Rechtsprechung mit dem Behindertentestament als eine besondere Form des Erbrechtes eine legale und elegante Möglichkeit entwickelt, dem behinderten Kind sein Vermögen zukommen zu lassen.
Wie das geht, schlüsselt Ihnen der Rechtsanwalt für Pflege- und Behindertenrecht in diesem Schulungsvideo nachvollziehbar auf. Schritt für Schritt erläutert er die dafür notwendigen Voraussetzungen, damit das Kind mit Behinderung sein Erbe erhält und mit ausdrücklicher Zustimmung des Bundesgerichtshof (BGH) mittelbar darüber verfügen kann.
Lerninhalte:
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