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Kategorien | Eingliederungshilfe |
»Die Frage nach der Abgrenzung von Leistungen der Eingliederungshilfe von Leistungen der Pflege ist eine der spannendsten, aber zugleich auch schwierigsten Fragestellungen, die das 2020 in Kraft getretene Bundesteilhabegesetz (BTHG) mit sich gebracht hat.« so der Rechtsanwalt Axel Foerster.
Gerade in einer Zeit, in der Menschen mit Behinderung zunehmend alt - und damit pflegebedürftig - werden, gewinnt diese Frage an Bedeutung. Denn das BTHG bringt ebenso die Tatsache mit sich, dass künftig zwei verschiedene Ämter für die Leistungen der Pflege und Eingliederungshilfe zuständig sind.
Sowohl beim Zweck der Leistung als auch der Dokumentation und Abrechnung: Eine saubere Abgrenzung ist dringend notwendig. Also: Wie nun abgrenzen?
Genau das erfahren Sie in dieser Schulung: Anhand von konkreten Fallbeispielen zeigt Ihnen unser Experte zum einen, welche Abgrenzungskriterien ungeeignet sind und warum, aber natürlich auch, welche Kriterien Ihnen wirklich bei der Unterscheidung zwischen Leistungen der EGH oder Pflege helfen, wie u. a. das Wechselwirkungsschema der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit).
Das Wechselwirkungsschema mit den ICF-Komponenten zum selbst ausfüllen finden Sie im Anhang des Kurses - gleich herunterladen.
Lerninhalte:
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