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Kategorien | Recht & Gesetze, Eingliederungshilfe |
Das neue Bundesteilhabegesetz fordert, Teilhabe neu zu denken und zu praktizieren.
»Eigentlich geht es uns gar nicht mehr darum, Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern. Wir wollen heutzutage mehr: Wir wollen, dass Menschen mit Behinderung Leistungen für eine selbstbestimmte Lebensführung erhalten«, so der Rechtsanwalt Axel Foerster.
Das bedeutet: das Selbstbestimmungsrecht der Menschen mit Behinderung zu stärken und zu respektieren. Funktionieren kann dies aber nur dann, wenn das Wunsch- und Wahlrecht des Menschen mit Behinderung beachtet wird.
Aber was genau bedeutet das für Ihre Praxis? Sollte ein »unrealistischer« Wunsch auch berücksichtigt werden? Muss eine teurere Versorgung bezahlt werden, nur weil der Betroffene einen teureren Leistungsanbieter wünscht? Und was tun, wenn der Betroffene aufgrund seiner geistigen Behinderung gar nicht in der Lage ist, Wünsche zu bilden?
Was einen Wunsch zu einem berechtigten Wunsch macht, welche weiteren Aspekte bei der Ermittlung und Festlegung der Leistungen berücksichtigt werden und wie die Prüfung in drei Schritten erfolgt - das erfahren Sie anhand von praktischen Beispielen von unserem Experten Axel Foerster.
Lerninhalte:
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